Creydt Brandschutz
Creydt Brandschutz

Herzlich willkommen!

Als Architekt, Bauherr oder Unternehmer müssen Sie eine Vielzahl planerischer Besonderheiten beachten. Bei einen Teil davon können wir Sie mit viel Erfahrung und Know-How unterstützen.

 

Als zuverlässiger Partner erstellen wir die für Ihr Objekt benötigten Feuerwehrpläne, die z.B. nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geforderten Flucht- und Rettungspläne sowie Brandschutzordnungen für Ihr Unternehmen.

 

Ebenso arbeiten wir für Ihren Neu- oder Umbau den notwendigen Brandschutznachweis gemäß § 11 BauVorlV Bayern aus.*

 

Brandschutznachweise

Zum Nachweis der Einhaltung der baurechtlichen Schutzziele benötigen Sie für Bau- oder Umbaumaßnahmen eines Gebäudes einen Brandschutznachweis. Hier sind wir Ihre richtige Wahl. Zeitnah und mit entsprechendem Sachverstand erstellen wir den benötigten Nachweis für Ihr Bauvorhaben.*

 

 

 

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Da wir uns auf die Bayerische Bauordnung spezialisiert haben, ist unser Angebot auf Bauvorhaben innerhalb Bayerns beschränkt.

Derzeit erstellen wir Brandschutznachweise für die Gebäudeklassen 1 bis 3 sowie 5 und Sonderbauten.

Für Nachweise der Gebäudeklasse 4 arbeiten wir eng mit dem Ingenieurbüro Creydt zusammen.

 

Flucht- und Rettungspläne

Ein Flucht und Rettungsplan vermittelt Ihren Besuchern und Mitarbeitern in leicht verständlicher Form unter anderem

 

- die Lage von Flucht- und Rettungswegen - von Notausgängen

- die Lokalisierung von Einrichtungen zur Brandbekämpfung- und Brandmeldung

- die Lage von Sammelstellen sowie 

- besonderen Rettungs- Evakuierungseinrichtungen.

 

Er ist an gut sichtbarer Stelle am Arbeitsplatz sowie in den öffentlichen Bereichen eines Gebäudes oder weitläufiger Anlagen anzubringen

 

Gesetzlich gefordert ist die Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber gemäß § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“

 

 

Ebenso erstellen wir die für z.B. Versammlungsstätte vorgeschriebende oder für Ihr Unternehmen möglicherweise geforderte Brandschutzordnung (Teil A, B und C)

 

 

 

 

Wichtig: Flucht- und Rettungspläne sowie eine Brandschutzordnung sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität und Lesbarkeit zu prüfen. Jede Veränderung an Notfallplänen, Brandschutzmaßnahmen und im Besonderen bauliche Veränderungen bedeuten zwingend eine Überprüfung und Anpassung der Flucht- und Rettungspläne sowie der Brandschutzordnung.

 

Feuerwehrpläne und Feuerwehreinsatzpläne

Die zuständige Brandschutzdienststelle kann für Ihr Objekt die Erstellung eines Feuerwehrplans bzw. -einsatzplans fordern.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihr Gebäude über eine geforderte Brandmeldeanlage verfügt oder besondere Gefahren von Ihrem Objekt ausgehen.

 

Der Plan, in Form einer Lagekarte, soll im Falle eines Falle einen sicheren Einsatz der Feuerwehr ermöglichen. Er beinhaltet unter anderm

 

- die Anfahrtswege zum Objekt

- Lage und Größe von Hydranten

- besondere Gefahren innerhalb des Objekts (z.B. gefährliche Stoffe)

- Brandabschnitte

- Flucht- und Rettungswege

- befahrbare und nichtbefahrbare Flächen

- Anleiterpunkte

 

Der Feuerwehrplan wird durch die Brandschutzdienststelle geprüft und anschließend an die örtlich zuständige Feuerwehr übergeben.

 

 

Ebenso erstellen wir die im Falle einer Brandmeldeanlage vorgeschriebenen Feuerwehrlaufkarten. Diese sind notwendig, um im Einsatzfall den auslösenden Rauch- oder Brandmelder auch ohne genaue Kenntnisse der Örtlichkeit schnell auffinden zu können. 

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Marcel Creydt

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